Seit Mitte 1998 ist die Baustellenverordnung (BaustellV) in deutsches Recht umgesetzt und damit verbindlich geltend. Für Bauherren, Architekten und Generalunternehmer bedeutet das, sich intensiv mit den Anforderungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) auseinanderzusetzen.
Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Arbeitsschutzes und einer verschärften Rechtsprechung empfiehlt es sich, die SiGeKo-Aufgaben an eine externe, unabhängige Stelle zu vergeben. So lässt sich das „Vier-Augen-Prinzip“ wahren und die Umsetzung objektiv begleiten.
Bei der Auswahl geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren sollte jedoch größte Sorgfalt gelten. Neben einer fundierten Ausbildung und nachweislicher Erfahrung sind insbesondere fachliche Kompetenz im Bau- und Sicherheitsingenieurwesen sowie ausgeprägte soziale Fähigkeiten entscheidend für eine erfolgreiche Koordination.