Durch die neue BauStV soll der Sicherheits- und Gesundheitsschutz spürbar verbessert werden. Dies soll insbesondere durch die vier Elemente
erreicht werden, deren Einsatz von baustellenspezifischen Bedingungen abhängig ist.
Mit der Vorankündigung muß der Bauherr vor der Einrichtung der Baustelle das Bauvorhaben nach bestimmten Kriterien beschreiben und beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz (StAfA) melden. Die Vorankündigung ist darüber hinaus deutlich sichtbar für alle Beschäftigen auf der Baustelle auszuhängen.
Der einzusetzende SiGeKo hat insbesondere die Aufgabe, die vorgesehenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des § 4 ArbSchG zu koordinieren und dafür zu sorgen, daß die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen aufeinander abgestimmt und schriftlich fixiert sind. Als Hilfsmittel dient ihm der SiGePlan, welcher von ihm auszuarbeiten und zu aktualisieren ist. Darüber hinaus muß er in der Ausführungsphase dafür Sorge tragen, daß die getroffenen Festlegungen von allen Beschäftigten eingehalten werden. Die BauStV schreibt nicht vor, daß hierfür eine externe, unabhängige Person bestellt wird. Auch der beteiligte Architekt oder Mitarbeiter eines Generalunternehmers können die Aufgaben des SiGeKos übernehmen, sofern sie zur Erfüllung der Aufgaben geeignet sind. Es liegt auf der Hand, daß geeignete Koordinatoren, welche die Forderungen der BauStV erfüllen, über fundiertes baufachliches Wissen, solide Kenntnisse auf dem Gebiet des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes sowie einschlägige Erfahrungen auf Baustellen verfügen müssen.
in weiteres zentrales Element der BauStV ist der SiGePlan, mit dem die Ermittlung der Gefährdungen bei den einzelnen Arbeitsabläufen gegliedert nach Gewerken dokumentiert wird. Darüber hinaus muß der SiGePlan Aufschluß darüber geben, durch welche Arbeitsschutzbestimmungen bzw. konkrete Maßnahmen die Gefährdungen vermieden oder verringert werden sollen. Wie bereits oben angedeutet, muß der SiGePlan regelmäßig aktualisiert werden. Damit die so zusammengetragenen Informationen allen Beschäftigten zugänglich ist, muß der SiGePlan während der Arbeitszeit auf der Baustelle einsehbar sein. Die Gestaltung und der Inhalt müssen in verständlicher Form und Sprache erfolgen. Daher sind wesentliche Informationen zu übersetzen oder es sind Bilder, Piktogramme bzw. arbeitsplatzbezogene Demonstrationen zu verwenden.
Die Unterlage dient zur Speicherung von Informationen über den Sicherheits- und Gesundheitsschutz für später u.U. erforderliche Arbeiten. Ausgehend von der Frage, welche Tätigkeiten später am Bauwerk ausgeführt werden sollen, wird hier festgehalten, welche SiGe-Maßnahmen hierfür vorgesehen oder erforderlich sind. Insofern ist die Unterlage als "SiGePlan für die Zukunft" zu betrachten.