Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V.
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Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V.

Informationen zu Corona in der Bauwirtschaft

Hier finden Sie Informationen, die wir während der Corona-Krise zusammengetragen haben und die wir vorerst noch zur Verfügung stellen möchten.

 

13.05.2022

Aktualisierte Fassung des Merkblatts „Schutz vor Ansteckungen mit dem Corona-Virus auf Baustellen -Stand 13.04.2022“.

07. Oktober 2020

Unser Mitglied Wolfgang Then hat eine Ausbildung zum zertifizierten Corona-Fachberater gemacht.

Diese COVID-19-Fachberatung nach WRK beinhaltet vor allem Beratung im Vorfeld, Erstellung eines Hygiene-Konzepts, Unterhalt und Aktualisierung des Hygiene-Konzepts sowie flexible Anpassung der Maßnahmen, je nach Vorgabe durch die Regierung und Bundesländer.

Weitere Informationen und den Kontakt finden Sie im Flyer:

17. Juli 2020

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Erleichterung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung intensiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie 

RS Erleichterungen Wertgrenzen.pdf
PDF-Dokument [576.8 KB]

09. Juli 2020

Besonders während der Corona-Zeit werden Kurse, Seminare und Fortbildungen hauptsächlich über das Internet angeboten. Häufig wird dabei auch der Begriff "Webinar" verwendet. 

Allerdings ist er seit 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen und bis 2023 geschützt. Vor einem Jahr ist das Markenrecht auf eine Einzelperson in Kuala Lumpur übertragen worden. Die Person wird von einer Anwaltskanzlei in Wiesbaden vertreten. Bei Verwendung des Begriffs drohen kostenpflichtige Abmahnungen. Wer Seminar oder Kurse online anbietet, sollte also darauf achten, den Begriff "Webinar" nicht zu nutzen.
Eintrag beim Deutschen Patent-und Markenamt
 

29. Juni 2020

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: Umgang mit COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes, vom 17.6.2020

04. Juni 2020

Das Amt für Bauordnung und Hochbau Hamburg informiert über die Meldepflicht von Sammelunterkünften gemäß § 24 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO. 
Zur Abgabe von Meldungen ist das Meldeformular vorgesehen.

Meldeform.docx
Microsoft Word-Dokument [31.5 KB]

18. Mai 2020

Durch Markus Weber, Koordinator für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der List AG, erreichte uns eine Zusammenstellung der Einreisebestimmungen für die einzelnen Bundesländer, die auch für die Einreise von Mitarbeitern der Nachunternehmer am Bau gelten.

20200514_Corona Info Einreise mwe.docx
Microsoft Word-Dokument [24.9 KB]

08. Mai 2020

Schreiben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig Holstein zum Thema Unterkünfte für Beschäftigte auf Baustellen vom 4.5.2020 sowie den aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
2020-04-16 BMAS sars-cov-2-arbeitsschutz[...]
PDF-Dokument [574.3 KB]
Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus auf Baustellen (hier: Risiko Sammelunterkünfte)
2020-05-04 Corona Baustellen Unterkünfte[...]
PDF-Dokument [236.4 KB]

14. April 2020

Hinweise zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus auf Baustellen
vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
2020-04-06-MAGS-MHKBG-5-Handlungshilfe-B[...]
PDF-Dokument [160.9 KB]

08. April 2020

Die FAQ der BAuA zum Corona-Virus zu verschiedenen Tätigkeiten finden Sie hier

27. März 2020
 
Die Covid19-Pandemie hat alle Gesellschaftsbereiche voll erfasst und schränkt unser Alltagsleben erheblich ein. Während es für viele Gewerbezweige zwischenzeitlich ein vorübergehendes Ausübungsverbot gibt, sind erhebliche Einschränkungen für alle Tätigkeiten auf Baustellen bislang noch nicht gefordert. Gleichwohl müssen alle veröffentlichten und sehr eindringlich von unserer Bundeskanzlerin formulierten Schutzmaßnahmen (im Wesentlichen Hygiene-Vorschriften und Abstandsgebot) auch auf Baustellen umgesetzt werden.
 
Unser Verbandsmitglied Dipl.-Ing. Ingolf Kluge hat uns hierzu eine von ihm mitentwickelte Handreichung zur Verfügung gestellt, die für das Bundesland Hessen gelten, aber in ähnlicher Form auch bereits in anderen Bundesländern formuliert sind bzw. werden. 
 
Der Verbandsvorstand erachtet die Maßnahmen für sinnvoll.

 

Info-Blatt zum Corona-Virus auf Baustellen entwickelt von GUTESBAUEN in Hessen, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration und Dipl.-Ing. Ingolf Kluge
2020-03-25_Netzwerk_Gutes_Bauen-Info-Bla[...]
PDF-Dokument [346.0 KB]
Brief zum Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus auf Baustellen durch das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt
2020-03-25_Coronavirus_auf_Baustellen_Kc[...]
PDF-Dokument [208.4 KB]
Brief zum Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus auf Baustellen durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration
2020-03-24_Informationsschreiben_Corona_[...]
PDF-Dokument [152.1 KB]

27. März 2020

Dr. Reinhard Obermaier, der Präsident der ISHCCO, teilt uns mit, dass heute auf der Internetseite der ISHCCO eine Grafik zu den Beschränkungen in der Baubranche erscheinen wird. Diese Daten wurden von den Mitgliedsverbänden gemeldet und entsprechen dem heutigen Stand:

https://www.ishcco.org/

27. März 2020

Der AHO stellt seinen Mitgliedsverbänden den Abdruck eines Erlasses des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 25.3.2020 über bauvertragliche Fragen im Rahmen der Corona-Pandemie zur Verfügung:

Erlass des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über bauvertragliche Fragen
2020_03_25 Corona_Erlass.pdf
PDF-Dokument [762.5 KB]

19.03.2020

Koordination nach BaustellV und Corona-/Covid19-Pandemie

In den vergangenen Tagen erhielten wir von unseren Mitgliedern vermehrt Anfragen zu der Fragestellung, ob Maßnahmen auf der Baustelle resultierend durch die aktuelle Corona-/Covid19-Pandemie eine Aufgabe für den Koordinator nach Baustellenverordnung sind und inwiefern diese in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aufgenommen werden müssen.

Die Beantwortung dieser Frage ist nicht ganz einfach. Die politischen Handlungen der letzten Wochen und Tage zeigen, dass aktuell die Verzögerung bzw. Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus‘ weltweit höchste Priorität genießt. Aktuell reichen die Maßnahmen bis hin zur Eindämmung von Freizeitaktivitäten, Schließung von Schulen und Kindergärten sowie Abriegelung von Gemeinschaftseinrichtungen und Krankenhäusern. In allen Bereichen des Lebens gilt es maßgeblich, eigene Verhaltensweisen zu hinterfragen, persönlichen Kontakt zu vermeiden und durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen die Infektionsgefahr für sich selbst und die Mitmenschen zu reduzieren. 

Entsprechend haben diese Einschränkungen auch Auswirkungen auf den Betrieb von Baustellen und die am Bau Beteiligten. 

Mögliche Infektionsgefährdungen kann der Koordinator nach BaustellV – auch bedingt durch seine Ausbildung und Qualifikation – jedoch nur schwer greifen.

Der VSGK sieht den Koordinator nach BaustellV auch im Hinblick auf das Coronavirus als Berater des Bauherrn. Bei der Planung von Baumaßnahmen kann er auf eine angemessene Baustelleneinrichtung hinweisen. Während der Bauausführung kann der Koordinator vorhandene Sanitäreinrichtungen und Pausenräume hinsichtlich Sauberkeit und Ausstattung (Waschgelegenheiten, Seife, Einmalhandtücher etc.) prüfen und bei Erfordernis Hinweise an die Verantwortlichen vor Ort und den Bauherrn geben. 

Grundsätzlich sind alle Unternehmen aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht verpflichtet, die eigenen Mitarbeiter mit den notwendigen Hygienemaßnahmen vertraut zu machen und eine geeignete Ausstattung bereitzustellen. Dies gilt unabhängig von der aktuellen Pandemie.

Ausgewählte Informationsquellen und -materialien:

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