Hier finden Sie Informationen, die wir während der Corona-Krise zusammengetragen haben und die wir vorerst noch zur Verfügung stellen möchten.
13.05.2022
Aktualisierte Fassung des Merkblatts „Schutz vor Ansteckungen mit dem Corona-Virus auf Baustellen -Stand 13.04.2022“.
07. Oktober 2020
Unser Mitglied Wolfgang Then hat eine Ausbildung zum zertifizierten Corona-Fachberater gemacht.
Diese COVID-19-Fachberatung nach WRK beinhaltet vor allem Beratung im Vorfeld, Erstellung eines Hygiene-Konzepts, Unterhalt und Aktualisierung des Hygiene-Konzepts sowie flexible Anpassung der Maßnahmen, je nach Vorgabe durch die Regierung und Bundesländer.
Weitere Informationen und den Kontakt finden Sie im Flyer:
17. Juli 2020
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Erleichterung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung intensiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie
09. Juli 2020
Besonders während der Corona-Zeit werden Kurse, Seminare und Fortbildungen hauptsächlich über das Internet angeboten. Häufig wird dabei auch der Begriff "Webinar" verwendet.
Allerdings ist er seit 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen und bis 2023 geschützt. Vor einem Jahr ist das Markenrecht auf eine Einzelperson in Kuala Lumpur übertragen
worden. Die Person wird von einer Anwaltskanzlei in Wiesbaden vertreten. Bei Verwendung des Begriffs drohen kostenpflichtige Abmahnungen. Wer Seminar oder Kurse online anbietet, sollte also darauf
achten, den Begriff "Webinar" nicht zu nutzen.
Eintrag beim Deutschen Patent-und Markenamt
29. Juni 2020
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: Umgang mit COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes, vom 17.6.2020
04. Juni 2020
Das Amt für Bauordnung und Hochbau Hamburg informiert über die Meldepflicht von Sammelunterkünften gemäß § 24 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO.
Zur Abgabe von Meldungen ist das Meldeformular vorgesehen.
18. Mai 2020
Durch Markus Weber, Koordinator für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der List AG, erreichte uns eine Zusammenstellung der Einreisebestimmungen für die einzelnen Bundesländer, die auch für die Einreise von Mitarbeitern der Nachunternehmer am Bau gelten.
08. Mai 2020
Schreiben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig Holstein zum Thema Unterkünfte für Beschäftigte auf Baustellen vom 4.5.2020 sowie den aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
20. April 2020
14. April 2020
08. April 2020
Die FAQ der BAuA zum Corona-Virus zu verschiedenen Tätigkeiten finden Sie hier.
27. März 2020
Dr. Reinhard Obermaier, der Präsident der ISHCCO, teilt uns mit, dass heute auf der Internetseite der ISHCCO eine Grafik zu den Beschränkungen in der Baubranche erscheinen wird. Diese Daten wurden von den Mitgliedsverbänden gemeldet und entsprechen dem heutigen Stand:
27. März 2020
Der AHO stellt seinen Mitgliedsverbänden den Abdruck eines Erlasses des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 25.3.2020 über bauvertragliche Fragen im Rahmen der Corona-Pandemie zur Verfügung:
19.03.2020
Koordination nach BaustellV und Corona-/Covid19-Pandemie
In den vergangenen Tagen erhielten wir von unseren Mitgliedern vermehrt Anfragen zu der Fragestellung, ob Maßnahmen auf der Baustelle resultierend durch die aktuelle Corona-/Covid19-Pandemie eine Aufgabe für den Koordinator nach Baustellenverordnung sind und inwiefern diese in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aufgenommen werden müssen.
Die Beantwortung dieser Frage ist nicht ganz einfach. Die politischen Handlungen der letzten Wochen und Tage zeigen, dass aktuell die Verzögerung bzw. Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus‘ weltweit höchste Priorität genießt. Aktuell reichen die Maßnahmen bis hin zur Eindämmung von Freizeitaktivitäten, Schließung von Schulen und Kindergärten sowie Abriegelung von Gemeinschaftseinrichtungen und Krankenhäusern. In allen Bereichen des Lebens gilt es maßgeblich, eigene Verhaltensweisen zu hinterfragen, persönlichen Kontakt zu vermeiden und durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen die Infektionsgefahr für sich selbst und die Mitmenschen zu reduzieren.
Entsprechend haben diese Einschränkungen auch Auswirkungen auf den Betrieb von Baustellen und die am Bau Beteiligten.
Mögliche Infektionsgefährdungen kann der Koordinator nach BaustellV – auch bedingt durch seine Ausbildung und Qualifikation – jedoch nur schwer greifen.
Der VSGK sieht den Koordinator nach BaustellV auch im Hinblick auf das Coronavirus als Berater des Bauherrn. Bei der Planung von Baumaßnahmen kann er auf eine angemessene Baustelleneinrichtung hinweisen. Während der Bauausführung kann der Koordinator vorhandene Sanitäreinrichtungen und Pausenräume hinsichtlich Sauberkeit und Ausstattung (Waschgelegenheiten, Seife, Einmalhandtücher etc.) prüfen und bei Erfordernis Hinweise an die Verantwortlichen vor Ort und den Bauherrn geben.
Grundsätzlich sind alle Unternehmen aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht verpflichtet, die eigenen Mitarbeiter mit den notwendigen Hygienemaßnahmen vertraut zu machen und eine geeignete Ausstattung bereitzustellen. Dies gilt unabhängig von der aktuellen Pandemie.
Ausgewählte Informationsquellen und -materialien: