Die Baustellenverordnung dient zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen. Beschäftigte im Baubereich sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt.
Mit der Einführung der Baustellenverordnung BaustellV am 1. Juli 1998 hat sich die Baulandschaft in Deutschland verändert. Obwohl dies von vielen (noch) nicht wahrgenommen wird, sind hierdurch die auf den Bauherren übertragenen Pflichten wesentlich erweitert worden. Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben und ist deshalb für Einleitung und Umsetzung der baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich.
Dies umfasst sowohl die Planung als auch die Koordinierung der Bauausführung und hat insofern weitreichende Konsequenzen auf das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, als daß der Bauherr nunmehr in besonderem Maße für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf seiner Baustelle mitverantwortlich ist.