Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V.
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Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V.

Wie erfolgt die Umsetzung in der Praxis?

Aus Anforderungen der BauStV wird deutlich, dass insbesondere bei größeren Baumaßnahmen eine umfassende Betreuung des zumeist fachfremden Bauherren durch den einzusetzenden SiGeKo erforderlich wird. Ein idealtypischer Ablauf ist hier dargestellt:

Zunächst ist die klare Regelung des Verhältnisses zwischen Bauherr und SiGeKo vertraglich zu verankern. Abhängig vom Bauvorhaben ist der Einsatz des SiGeKos festzulegen, insbesondere die Häufigkeit der Teilnahme an Besprechungen des Planungsteams und die Häufigkeit von Baustellenbesuchen.

Idealerweise beginnt die Tätigkeit schon im Planungsstadium, denn nur hier kann die verteuernde Wirkung von möglicherweise erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen durch effiziente Planung abgefedert werden. Dazu ist es sinnvoll, daß sich der SiGeKo bereits in dieser Phase anhand der Pläne ein Bild vom Bauvorhaben macht und Zug um Zug die fertiggestellten Ausschreibungsunterlagen erhält, um hieraus erste Gefahrenpotentiale und Einsparpotentiale zu ermitteln. Währenddessen können die weiteren Ausschreibungsunterlagen erstellt werden. Nach der Analyse durch den SiGeKo finden Projektgespräche statt, in welchen die analysierten Gefahren und Einsparoptionen konstruktiv diskutiert werden. Erst nach der Bearbeitung dieser Unterlagen sollte schrittweise die eigentliche Ausschreibung erfolgen.

Vor Beginn der Bauarbeiten muß der SiGePlan erstellt werden. Ausgangspunkt bildet hier der Bauzeitenplan, aus dem sich in Verbindung mit den Ausschreibungsunterlagen die Feinabstimmung der Gefährdungsanalyse herleitet, insbesondere die Gefährdungen durch das parallele Arbeiten an mehreren Gewerken. Für jedes Gewerk werden hier die Gefährdungspotentiale aufgelistet und durch erforderliche organisatorische, technische oder persönliche Maßnahmen ergänzt (Die Darstellung ist an keine feste Form gebunden). Durch zusätzliche Vermerke wird ersichtlich, welche Einrichtungen von mehreren Gewerken genutzt werden, ggf. auch nacheinander (z. B. Gerüste). Insbesondere hier ergeben sich Einsparpotentiale. Optional empfiehlt es sich, für die einzelnen Gewerke die jeweils gültigen Leistungsverzeichnisse und Pläne mit aufzulisten, um so eine "Findehilfe" bereitzustellen. Eine Liste der auf der Baustelle vorgehaltenen Dokumente (z.B. Leitungs-, Abbruch-, Baustelleneinrichtungspläne, Baustellenordnung) verschafft darüber hinaus weiteren Überblick.

Die Vorankündigung, mit der das Bauvorhaben spätestens zwei Wochen vor Beginn beim staatlichen Amt für Arbeitsschutz angekündigt werden muß, hat zwar die in Anlage I der BauStV aufgeführten Angaben zu enthalten, ist aber an keine Form gebunden. Zur Erleichterung der Bearbeitung kann jedoch ein Formular entworfen werden.

Die Koordinierung der vorgesehenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen erfolgt durch die Wahrnehmung der vertraglich vereinbarten Baustellenbegehungen. Durch die Anfertigung von Kontrollberichten werden die aufgefallenen Mängel dokumentiert und, falls nicht bereits im SiGePlan enthalten, Lösungsmöglichkeiten verbunden mit der Umsetzungsdringlichkeit vorgeschlagen. Die Ausfertigung mit 4-fachem Durchschlag ermöglicht das Verteilen an die Hauptbeteiligten (Bauherr, Bauleiter, Architekt, SiGeKo). Der Kontrollbericht wird in der Baubesprechung diskutiert und wird Bestandteil des Besprechungsprotokolls. Da der SiGeKo nicht automatisch Weisungsbefugnis hat, kann er die Mängel lediglich feststellen und eine vereinbarte Umsetzung protokollieren. Gerade hier ist Fingerspitzengefühl erforderlich. Denn nur gemeinsam mit allen Beteiligten können wir eine Lösung finden, die den Sicherheits- & Gesundheitsvorschriften genügt und auch umgesetzt wird. Ein Verantwortlicher für die Umsetzung der vereinbarten Maßnahme muß während der Baubesprechung gefunden werden und kann auf dem Kontrollbericht festgehalten werden.

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