Die Mitglieder des Verbandes der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V. verfolgen durch ihr Mitwirken folgende in der Satzung festgeschriebenen Ziele:
Der Verband ist selbstlos tätig. Mittel des Verbands dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbands. Es darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, begünstigt werden.