Die Baustellenverordnung umfasst im Einzelnen folgende Abschnitte:
Eingangsformel
§ 1 Ziele, Begriffe
§ 2 Planung der Ausführung des Bauvorhabens
§ 3 Koordinierung
§ 4 Beauftragung
§ 5 Pflichten der Arbeitgeber
§ 6 Pflichten sonstiger Personen
§ 6a Beratung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten
§ 7 Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften
§ 8 Inkrafttreten und Übergangsvorschrift
Schlußformel
Anhang I
Anhang II
Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz stellt den gesamten Text der Baustellenverordnung unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/index.html
Seit dem 1.4.2023 sind Änderungen zur BaustellV in Kraft getreten.
Diese fasst die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin baua unter folgendendem Link zusammen:
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Arbeitsstaetten/Bauwirtschaft/Baustellenverordnung
Auch § 6a "Beratung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten" wurde neu in die BastellV aufgenommen.
Der VSGK bemüht sich, in den Ausschuss aufgenommen zu werden.