Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V.
Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V.

Was ist der Inhalt der Baustellen-verordnung?

Die Baustellenverordnung (BaustellV) zielt darauf ab, den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen deutlich zu verbessern. Dies geschieht vor allem durch vier zentrale Elemente, deren Einsatz je nach baustellenspezifischen Bedingungen variiert: Vorankündigung, SiGe-Koordinator (SiGeKo), Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) sowie eine Unterlage für künftige Arbeiten.

 

Vorankündigung: Der Bauherr muss das Bauvorhaben nach festen Kriterien beschreiben und spätestens vor Baubeginn bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (z. B. Gewerbeaufsicht) melden. Die Ankündigung hängt zudem gut sichtbar für alle Beschäftigten aus.

 

SiGe-Koordinator (SiGeKo): Er koordiniert die Sicherheitsmaßnahmen nach den Grundsätzen des § 4 ArbSchG, stimmt diese ab und dokumentiert sie schriftlich im SiGePlan, den er auch aktualisiert. In der Ausführungsphase überwacht er die Einhaltung. Die BaustellV schreibt keine externe Person vor – Architekten oder Mitarbeiter von Generalunternehmern können diese Rolle übernehmen, wenn sie fachlich geeignet sind. Geeignete Koordinatoren brauchen fundiertes Bauwissen, Sicherheitskenntnisse und Baupraktische Erfahrung.

 

SiGe-Plan: Hier werden Gefährdungen pro Gewerk und Arbeitsablauf erfasst, inklusive der Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung. Der Plan bleibt laufend aktualisierbar, während der Arbeitszeit einsehbar und in einfacher Sprache (mit Übersetzungen, Bildern oder Piktogrammen) gestaltet.

 

Unterlage für die Zukunft: Diese speichert SiGe-Informationen für spätere Arbeiten am Bauwerk – quasi ein „SiGePlan für morgen“. Sie nennt passende Maßnahmen für künftige Tätigkeiten.

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