Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V.
Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V.

Wie erfolgt die Umsetzung in der Praxis?

Aus Anforderungen der BaustellV wird deutlich, dass insbesondere bei größeren Baumaßnahmen eine umfassende Betreuung des zumeist fachfremden Bauherren durch den einzusetzenden SiGeKo erforderlich wird. Ein idealtypischer Ablauf ist hier dargestellt:

Zunächst muss das Verhältnis zwischen Bauherr und SiGeKo vertraglich klar geregelt werden. Dabei legen Sie je nach Bauvorhaben fest, wie oft der SiGeKo an Planungssitzungen teilnimmt und Baustellen besucht.

 

Idealerweise startet die SiGeKo-Tätigkeit bereits im Planungsstadium. Nur hier lassen sich kostspielige Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen durch effiziente Planung abmildern. Der SiGeKo prüft die Pläne schrittweise, erkennt Gefahren und Einsparpotenziale in den Ausschreibungsunterlagen und diskutiert diese in Projektgesprächen. Erst danach folgt die Ausschreibung.

 

Vor Baubeginn erstellen Sie den SiGe-Plan. Aus Bauzeitenplan und Ausschreibungsunterlagen leiten Sie die Gefährdungsbeprobung ab, listen pro Gewerk Gefahren auf und ergänzen organisatorische, technische oder persönliche Maßnahmen. Markieren Sie gemeinsam genutzte Einrichtungen wie Gerüste. Optional helfen Leistungsverzeichnisse, Pläne und eine Liste aller Baustellendokumente (z. B. Leitungspläne, Baustellenordnung) als Übersicht.

 

Die Vorankündigung an das Arbeitsschutzamt (mindestens zwei Wochen vorher) enthält die Pflichtangaben aus Anlage I BaustellV. Ein Formular erleichtert die Bearbeitung.

 

Die Koordination erfolgt bei Baustellenbegehungen. Der Kontrollbericht (vierfach Durchschlag) dokumentiert Mängel, schlägt Lösungen mit Dringlichkeitsstufe vor und geht an Bauherr, Bauleiter, Architekt und SiGeKo. In der Baubesprechung wird er protokolliert, Verantwortliche benannt. Da der SiGeKo keine Weisungsbefugnis hat, braucht es Fingerspitzengefühl: Gemeinsam finden Sie umsetzbare Lösungen, die Vorschriften erfüllen.

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