Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin baua unterhält eigene Internetseiten zur Gefährdungsbeurteilung:
https://www.baua.de/SharedDocs/Handlungshilfen/DE/Gefaehrdungsbeurteilung/BAuA/Ratgeber-zur-Gefaehrdungsbeurteilung.html
Ebenfalls stellt die BAuA eine Liste der erforderlichen Aktivitäten nach der Baustellenverordnung ab dem 1.4.2023 ins Netz. Ein Download-Link findet sich auf
dieser Seite:
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Arbeitsstaetten/Bauwirtschaft/Baustellenverordnung