Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V.
Hilfen insbesondere für Koordinatoren
Kontaktdaten von Lehrgangsträgern und Dozenten für die Fort- und Weiterbildung von Koordinatoren nach BaustellV Diese Liste wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf der Grundlage von Daten, die die Teilnehmer der Ver- anstaltungsreihe zur Information und zum Erfahrungsaustausch von Lehrgangsträgern zur Fort- und Weiterbildung von Koordinatoren nach BaustellV übergeben, zusammengestellt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Einrichtungen sind nach Bundeslän- dern sortiert. Die Reihenfolge bedeutet keine Wertung.
Stand: 03.08.2023 Lehrgangstraeger.pdf PDF-Dokument [454.9 KB]
BAuA: Erforderliche Aktivitäten nach der Baustellenverordnung ab 1. April 2023 Die Tabelle zeigt die erforderlichen Pflichten nach Baustellenverordnung in der ab 1. April 2023 mit Inkrafttreten der Ersten Verordnung zur Änderung der Baustellenverordnung (BGBl. 2023 I Nr. 1) geltenden Fassung. Die ursprüngliche Fassung dieser Tabelle, die in mehreren Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) enthalten ist, spiegelt die Rechtslage vor dem 1. April 2023 wider. Nach § 6a (neu) BaustellV obliegt es dem Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA), die RAB - und damit auch die enthaltene Tabelle - an die neue Rechtslage anzupassen. Ohne diesem Anpassungsprozess im ASTA vorgreifen zu wollen, soll die vorliegende Tabelle aber bereits jetzt für die Praxis Hinweise zur neuen Rechtslage ab dem 1. April 2023 geben. Aktivitaeten.pdf PDF-Dokument [246.5 KB]