Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V.
Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V.

Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) konkretisieren die allgemeinen Vorgaben der Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), indem sie den technischen Stand der Technik darstellen und praxisnahe Umsetzungsanleitungen geben.

 

Die RABs fassen Erkenntnisse zusammen, wie gesetzliche Anforderungen erfüllt werden können, um Unfälle zu vermeiden und den Bauablauf zu sichern. Sie sind nicht direkt verbindlich, dienen aber als Maßstab in Rechtsprechung und Aufsicht.

 

Im Einzelnen sind dies folgende RABs:

RAB Name

RAB 01


 

Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB

Stand 2.11.2000

RAB 10

 

Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)

Stand 12.11.2003

RAB 25

 

Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung)

Stand 12.11.2003

RAB 30

 

Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV)

Stand 27.3.2003

RAB 31

 

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan

Stand 12.11.2003

RAB 32

 

Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)

Stand 27.3.2003

 

RAB 33

Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung

Stand 12.11.2003

Die Texte der RABs stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin baua unter folgendem Link zur Verfügung:


https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/RAB/RAB

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