Der Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V. vertritt seit mehr als 25 Jahren die Interessen von Koordinator*innen nach der deutschen Baustellenverordnung (BaustellV).
Unsere Mitglieder profitieren von Informationen über aktuelle Entwicklungen bezogen auf die Tätigkeit und unserem Angebot zum Erfahrungsaustausch untereinander.
VSGK-Mitglieder dürfen das Siegel im Zuge ihrer Geschäftstätigkeit frei verwenden.
Es dient als Gütesiegel einer nachweislichen Kontrolle der Qualifikation als geeignete*r Koordinator*in nach BaustellV.
Im Zuge der Aufnahmeprozedur in den Verband müssen natürliche und juristische Mitglieder1 notwendige Qualifikationen als geeigneter Koordinator nach Ziffer 4 der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 30 durch Einreichung von Nachweisen belegen:
"4 Qualifikation
Geeigneter Koordinator im Sinne der BaustellV ist, wer über ausreichende und einschlägige
[...]"
Über eingegangene Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand nach Prüfung auf Erfüllung der vorgenannten Kriterien.
Werden die Kriterien erfüllt, erfolgt eine Aufnahme in den Verband und die Bereitstellung des Mitgliedsiegels.
1 Natürliche Mitglieder und Juristische Mitglieder können gemäß Satzung des VSGK e.V. alle natürlichen und juristischen Personen bzw. Gesellschaften werden, die als geeigneter Koordinator nach BaustellV qualifiziert sind.